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Beitrag von ADFC Lippe e.V.

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Der ADFC Lippe unterstützt den Beschluss des Rates der Stadt Detmold die Blomberger Str. als Hauptverkehrsachse für den Radverkehr herzustellen/auszuweisen. Durch diese Maßnahme wird eine bedeutsame Lücke im Radverkehrsnetz Detmold incl. seiner umliegenden Ortsteile geschlossen. Unter dem Begriff Veloroute Ost wird dadurch eine durchgehende, verkehrssichere Radroute von Detmold bis nach Blomberg geschaffen, unter Einbezug der an der Strecke liegenden Ortsteile. (Diestelbruch/Brüntrup/Fissenknick etc.)

Da die Anlage von Hochbordradwegen offensichtlich ausscheidet, sind im Streckenverlauf der Blomberger Str. ab Kreuzung Woldemar/Schorenstr. bis Bad Meinberger Str./Nordring) Neumarkierungen unumgänglich, um nachhaltig eine sichere Radverkehrsführung zu realisieren.

 

Warum:

  • Die Blomberger Str. stellt eine wichtige Radroute Richtung Diestelbruch dar. (Veloroute Ost) Es wurde schon festgestellt, dass der im Mehrzweckstreifen abgewickelte Radverkehr immer wieder Störungen durch dort parkende Fahrzeuge ausgesetzt ist, indem Radfahrende gezwungen werden, vom Mehrzweckstreifen auf die Fahrbahn zu wechseln Dabei sind sie vom Kraftfahrzeugverkehr gefährdet.

  • Die derzeitige Radwegweisung Richtung Blomberg (über Diestelbruch) verläuft über Umwege weiter nördlich über Brunnenstr.-Volkwinstr.- lm Rödlinghauser Felde. Eine Ausweisung über die Blomberger Str. verbietet sich bis heute aufgrund der hier gefährlichen Führung. Die Blomberger Str. stellt, gerade auch für Pedelecs, die schnellste Verbindung zwischen der Innenstadt und Diestelbruch dar, die direkt geführt und nur von wenigen Signalanlagen unterbrochen und deshalb sehr attraktiv ist. Bei einer sichereren Führung dürfte die Wegweisung geändert und über diese Achse ausgewiesen werden.

  • An der Blomberger Str. liegen wichtige Ziele für den Radverkehr wie das Minigolfzentrum und vor allem die Freie Waldorfschule, sowie das Gildezentrum und die in dem Gebiet angesiedelten Gewerbebetriebe. Wenn z. B. Schüler mit dem Rad zur Schule fahren sollen, erfordert dies direkt geführte und sichere Radverkehrsanlagen. Das ist entscheidend, wenn man z.B. den "Hol- und Bringdienst" mit dem Pkw vermeiden möchte. Das gilt auch für Pendler, die im Gildezentrum bzw. im Gewerbegebiet tätig sind und nicht ausschließlich mit dem Pkw fahren wollen. Neben den angesprochenen Zielen gibt es auch direkte Anwohner, die ebenso ein Recht auf eine sichere Erreichbarkeit Ihrer Häuser mit dem Rad haben.

 

Es wurden 3 Varianten zur Auswahl gestellt. Bei allen wird in unterschiedlichem Maße der Parkraum reduziert. Die Stadt Detmold hat eine Parkraumerhebung durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die Anzahl der parkenden Fahrzeuge im unteren Drittel bis zur Falkenkrugstr. stärker als im restlichen Bereich ist (bis Wasserturm). Bei der Abwägung zwischen einer sicheren Führung des Radverkehrs und den Interessen der Stellplatzsuchenden, sind insbesondere die direkten Anlieger zu berücksichtigen. Fremdparker wie Pendler sollten keine Berücksichtigung finden, da sie auf andere Verkehrsmittel oder Parkmöglichkeiten (Parkhäuser etc.) zurückgreifen können. Bzgl. der Anlieger sollte die Verwaltung prüfen, inwieweit bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze auf Grundstücken tatsächlich zum Parken genutzt werden, oder zweckentfremdet sind. Weiter ist es (z.B. für Zweit-und Drittwagen, zumutbar, Fahrzeuge in hinter liegenden Quer-oder Parallelstraßen abzustellen.

Vorschlag des ADFC Lippe:

Aus Sicht des Radverkehrs, und hier insbesondere unter Sicherheitsaspekten, befürwortet der ADFC vorrangig die Variante 2, bei der durchgängig Radfahrstreifen zur ausschließlichen Radnutzung markiert würden.

Nur wenn die oben vorgeschlagene nähere Untersuchung des ruhenden Verkehrs für den unteren Teil der Blomberger Str. ein zwingendes, nicht anderweitig zu befriedigendes Stellplatzerfordernis entlang der Blomberger Str. ergeben sollte, wäre auch die Variante 3 akzeptabel.

 

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