Friedrichstaler Kanal: Wiederaufnahme der Trennung zwischen Rad- und Fußweg
Bei der Umgestaltung des Bereichs Friedrichstaler Kanal ist zuerst der gepflasterte Weg als getrennter Rad-Gehweg ausgewiesen worden (Zeichen 241-30, https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_241-30_-_getrennter_Rad-_und_Fußweg,_StVO_1992.svg). Anschließend ist der Bereich in den gemeinsame Benutzung mit Zeichen 244 als gemeinsamer Rad-Gehweg (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_244_-_Gemeinsamer_Fuß-_und_Radweg_-_1.svg) beschildert worden, und führt seither immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Radfahrenden und Fußgehehenden.
Mein Vorschlag: Wiederaufnahme der getrennten Beschilderung, und alle 50 m Aufbringung von Piktrogrammen auf dem gepflasterten Bereich, dass es sich um einen Fahrradweg handelt. Wir Fahrradfahrende werden sicher auch weiterhin den Menschen im Rollstuhl aus dem Altenheim am Weinberg weiträumig ausweichen. Aber viele andere Missverständnisse ließen sich vermeiden.
Mein Vorschlag: Wiederaufnahme der getrennten Beschilderung, und alle 50 m Aufbringung von Piktrogrammen auf dem gepflasterten Bereich, dass es sich um einen Fahrradweg handelt. Wir Fahrradfahrende werden sicher auch weiterhin den Menschen im Rollstuhl aus dem Altenheim am Weinberg weiträumig ausweichen. Aber viele andere Missverständnisse ließen sich vermeiden.
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Es muss nicht immer alles (über)reguliert werden. Etwas Rücksichtnahme tut es doch auch. Manchmal wäre es auch hilfreich, wenn Radfahrer mal die Klingel benutzen würden. Warum sollen die älteren Menschen mit Geheinschränkungen auf den für sie rutschigen Splittbelag verwiesen werden während der Radfahrer den ebenen gepflasterten Weg für sich beanspruchen.
In der Fußgängerzone funktioniert es doch auch, wenn diese verbotenerweise von rücksichtlosen Radfahrern genutzt wird.
Die vorhandenen blauen Schilder um 90 grad drehen.(Neue Schilder) Radfahrer links Fussgänger rechts, und einen weissen Streifen, durchgängig, auf die Bitumfläche anbringen.